Förderung der mobilen Pflege und Betreuung auf dem Prüfstand
Die Initiative PSÖ prüft, ob die Förderung der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste in Kärnten mit den beihilfenrechtlichen Vorgaben der EU im Einklang steht. Die Leistungen werden über einen bestehenden Kreis geförderter Trägervereine erbracht und überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Um offene Fragen zu klären, hat die Initiative PSÖ einen Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Ziel ist Transparenz darüber, wie öffentliche Mittel vergeben werden und welche Kriterien für die Aufnahme neuer Anbieter gelten. Dahinter steht eine einfache Frage: Warum dürfen pflegebedürftige Menschen nicht selbst entscheiden, wer sie versorgt? Über den Fortgang informieren wir hier laufend – wie das Verfahren abläuft und was passiert, wenn Behörden nicht antworten, steht in den häufigen Fragen.
Aktueller Stand: Das Land Kärnten hat den Antrag am 10. August 2026 beantwortet und dabei 25 Anhänge übermittelt, mehrere Punkte aber nicht oder nicht vollständig erledigt. Am 17. August 2026 wurde daher beim Amt der Kärntner Landesregierung der Zugang zu den offenen Informationen neuerlich beantragt, in eventu die Erlassung eines Bescheids (§ 11 IFG). Beide Dokumente sind in der Timeline als PDF verlinkt.
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