Beauftragung und Finanzierung der Mobilen Dienste auf dem Prüfstand
Die Initiative PSÖ prüft, ob die Beauftragung der Mobilen Dienste – Hauskrankenpflege sowie Mobile Betreuung und Hilfe – in Oberösterreich mit den beihilfen- und vergaberechtlichen Vorgaben der EU im Einklang steht. Die Leistungen werden im Auftrag der Regionalen Träger Sozialer Hilfe durch beauftragte Anbieterorganisationen erbracht und überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Um offene Fragen zu klären, hat die Initiative PSÖ einen Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Ziel ist Transparenz darüber, wie die Beauftragung erfolgt, wie die Leistungen finanziert werden und welche Kriterien für den Zugang neuer Anbieter gelten. Dahinter steht eine einfache Frage: Warum dürfen pflegebedürftige Menschen nicht selbst entscheiden, wer sie versorgt? Über den Fortgang informieren wir hier laufend – wie das Verfahren abläuft und was passiert, wenn Behörden nicht antworten, steht in den häufigen Fragen.
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