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Eine Initiative von pflege network für die Freiberufliche Fachpflege in Österreich.

Das Modell

Wer Pflege braucht, soll wählen dürfen, wer sie leistet.

Beim Pflegegeld ist die Wahlfreiheit längst Realität: Das Geld geht an den Menschen, der Mensch entscheidet. Bei der Sachleistung endet sie abrupt – dort entscheidet die Trägerliste des Landes. Diese Seite beschreibt, wie sich das schließen lässt: nicht durch einen Pflegemarkt, sondern durch ein Wahlrecht innerhalb der öffentlich finanzierten, qualitätsgesicherten Versorgung.

Zwei Systeme, zwei völlig verschiedene Rechte.

Österreich finanziert Pflege auf zwei Wegen – und nur auf einem davon dürfen die Betroffenen mitentscheiden.

Das Pflegegeld ist bereits ein Cash-for-care-Instrument. 2025 bezogen es im Jahresdurchschnitt 501.237 Menschen, die Ausgaben lagen bei 3,63 Milliarden Euro. Das Geld geht direkt an die pflegebedürftige Person. Sie entscheidet, wer damit hilft. Mit durchschnittlich 604 Euro im Monat deckt es professionelle Fachpflege allerdings nur sehr begrenzt ab.

Die Sachleistung – die mobilen Pflege- und Betreuungsdienste – ist der weitaus größere Topf: 5,74 Milliarden Euro Ausgaben im Jahr 2024, rund 140.149 erfasste Personen. Hier entscheidet die pflegebedürftige Person nicht mit. Die Länder finanzieren einen festgelegten Kreis anerkannter Trägerorganisationen; wer nicht auf dieser Liste steht, kann die Leistung nicht öffentlich finanziert erbringen – unabhängig von seiner Qualifikation.

Dieselbe Person, dieselbe Leistung, dieselbe Qualifikation. Ob sie öffentlich finanziert wird, hängt allein davon ab, wer sie erbringt.

Wer zahlen kann, bekommt Hilfe. Wer nicht zahlen kann, wartet.

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Eine Mutter kommt aus dem Krankenhaus. Eine Wunde muss versorgt, die Medikation kontrolliert werden. Der öffentliche Dienst hat keine Kapazität, die Tochter ist überfordert.

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Eine erfahrene Pflegefachperson könnte kommen. Sie ist verfügbar, qualifiziert und in der Region. Aber sie arbeitet freiberuflich – also muss die Familie privat zahlen.

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Wer freiberufliche Fachpflege ausschließt, verhindert sie nicht. Er verhindert nur, dass sie allen offensteht. Genau daraus entsteht Zweiklassen-Fachpflege.

Das Modell: Wahlrecht in acht Schritten.

Bewusst einfach beschrieben – juristisch, tariflich und organisatorisch ist das im Detail auszuarbeiten. Entscheidend ist die Reihenfolge: Erst steht die Qualitätsprüfung, dann die Wahl. Gewählt werden kann nur unter geprüften Anbietern.

1

Zulassung

Pflegefachpersonen weisen Berufsberechtigung, Registrierung und fachliche Voraussetzungen nach. Nur qualifizierte Personen erhalten Zugang.

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Vertrag

Einzelvertrag oder standardisierter Rahmenvertrag mit Sozialversicherung oder Land. Klare Rechte und Pflichten auf beiden Seiten.

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Leistungskatalog

Definierte Fachpflegeleistungen werden öffentlich finanzierbar: medizinische Hauskrankenpflege, Wundversorgung, Entlassungsbegleitung, Angehörigenberatung, fachpflegerische Verlaufskontrolle.

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Wahl

Der Kern: Die bezugsberechtigte Person wählt für die bewilligte Leistung selbst aus, wer sie erbringt – die Trägerorganisation oder eine zugelassene freiberufliche Pflegefachperson. Die Finanzierung folgt dieser Entscheidung.

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Dokumentation

Digitale Dokumentation wird verpflichtend und standardisiert. Leistung und Qualität werden nachvollziehbar – für die Behandlungskette wie für die Kontrolle.

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Abrechnung

Abrechnung nach definierten Tarifen und prüfbaren Nachweisen. Öffentliches Geld bleibt kontrollierbar und landet dort, wo tatsächlich versorgt wurde.

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Qualität

Fortbildung, Standards, Audits und Beschwerdewege werden geregelt – dieselben Anforderungen für alle, die öffentlich finanziert versorgen.

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Evaluation

Versorgungsergebnisse, Kosten, Zufriedenheit und regionale Verfügbarkeit werden regelmäßig ausgewertet. Das Modell kann verbessert und skaliert werden.

Je stärker freiberufliche Fachpflege öffentlich eingebunden wird, desto besser lässt sie sich kontrollieren. Einbindung schafft Verträge, Daten, Zuständigkeit und Qualitätssicherung. Ausschluss schafft private Einzelentscheidungen und Intransparenz.

Was sich dadurch ändert.

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Für Pflegebedürftige und Angehörige

Die Versorgung hängt nicht mehr davon ab, ob der zuständige Träger gerade Kapazität hat. Wer eine geprüfte Pflegefachperson findet, kann sie beauftragen – ohne privat dafür aufkommen zu müssen.

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Für die öffentliche Hand

Vorhandene Kompetenz wird nutzbar, ohne dass neue Strukturen aufgebaut werden müssen. Bis 2030 werden zusätzlich rund 51.000 Pflege- und Betreuungspersonen gebraucht – Österreich kann es sich nicht leisten, verfügbare Pflegefachpersonen systemisch auszuschließen.

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Für Pflegefachpersonen

Eigenverantwortliches, regionales Arbeiten wird zu einem tragfähigen Berufsmodell statt zu einer privaten Notlösung. Das hält Menschen im Beruf, die ihn sonst verlassen.

Die sechs häufigsten Einwände.

Jeder davon ist berechtigt und jeder ist beantwortbar. Qualitätssicherung ist kein Gegenargument – sie ist Teil der Forderung. Ausführlicher, mit Rechtsquellen, in den häufigen Fragen.

„Das ist Privatisierung.“

Nein. Es geht um öffentliche Finanzierung mit öffentlicher Kontrolle. Freiberufliche Fachpflege soll nicht unreguliert neben dem System stehen, sondern klar eingebunden werden: kontrolliert einbinden statt privat wegschieben.

„Große Träger sichern Qualität.“

Große Träger können Qualität sichern, aber Größe ist kein Qualitätsnachweis. Auch freiberufliche Fachpflege kann Qualität nachweisen, wenn Standards und Dokumentation klar sind. Qualität muss gemessen werden, nicht behauptet.

„Das wird teurer.“

Nicht automatisch. Wenn Fachpflege Krankenhausaufenthalte verkürzt, Transporte vermeidet, Angehörige entlastet und Komplikationen verhindert, kann sie Kosten senken. Genau deshalb gehört die Evaluation ins Modell. Warum Gemeinnützige nicht automatisch billiger sind →

„Freiberufliche sind schwer kontrollierbar.“

Nur wenn man sie nicht einbindet. Mit Verträgen, Dokumentationspflicht, Abrechnungskontrolle und Qualitätskriterien sind sie kontrollierbar. Kontrolle entsteht durch Einbindung.

„Das schwächt gemeinnützige Anbieter.“

Nein. Es ergänzt bestehende Versorgung und entlastet Strukturen. Bestehende Träger bleiben wichtig – sie dürfen nur nicht der einzige Weg in die öffentliche Finanzierung sein. Nicht gegeneinander, sondern miteinander nach klaren Regeln.

„Wir haben ohnehin Personalmangel.“

Genau deshalb müssen alle Pflegefachpersonen genutzt werden, die arbeiten wollen. Personalmangel ist ein Argument für die Einbindung, nicht dagegen.

In der Schweiz ist das längst geregelt.

Die Schweiz finanziert Fachpflege zu Hause unabhängig davon, ob eine Organisation oder eine einzelne Pflegefachperson sie erbringt.

Selbstständige Pflegefachpersonen sind dort reguläre Leistungserbringer der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Sie brauchen ein anerkanntes Diplom und zwei Jahre Berufserfahrung bei einer zugelassenen Pflegefachperson, einer Spitex-Organisation oder einem Pflegeheim (Art. 49 KVV) – dann rechnen sie direkt mit der Krankenversicherung ab. Das Gesetz nennt sie ausdrücklich zuerst: Beiträge gibt es für Pflegeleistungen, die „von einer Pflegefachperson erbracht werden“ oder „in Organisationen, die Pflegefachpersonen beschäftigen“ (Art. 25a Abs. 1 KVG).

Bezahlt wird in drei Teilen: Die Krankenversicherung leistet feste Stundenbeiträge – 76.90 Franken für Abklärung, Beratung und Koordination, 63.00 für Behandlungspflege, 52.60 für Grundpflege (Art. 7a KLV). Der versicherten Person dürfen höchstens 20 Prozent des höchsten Pflegebeitrags überwälzt werden, aktuell maximal 15.35 Franken pro Tag. Den Rest tragen Kantone und Gemeinden (Art. 25a Abs. 5 KVG).

Und die Wahl liegt bei den Menschen: Versicherte können „für die ambulante Behandlung unter den zugelassenen Leistungserbringern […] frei wählen“ – die Versicherung zahlt nach dem Tarif des gewählten Anbieters (Art. 41 Abs. 1 KVG). 2024 versorgten in der Schweiz 1.783 selbstständige Pflegefachpersonen, 844 erwerbswirtschaftliche Betriebe und 605 gemeinnützige Organisationen mit Versorgungspflicht rund 424.000 Klientinnen und Klienten mit 25,6 Millionen Pflegestunden.

Kein Modellversuch, sondern geltendes Recht im Nachbarland: geprüfte Qualifikation, fester Tarif, öffentliche Finanzierung – und die Entscheidung bei der pflegebedürftigen Person.

Quellen.

Alle Zahlen auf dieser Seite stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Finanzierungszahlen, Tarife und Verfahrensstände können sich ändern – Stand der Angaben ist August 2026.

  • Statistik Austria: Bundespflegegeld – Bezieher:innen, Ausgaben und durchschnittliche Höhe 2025.
  • Statistik Austria: Betreuungs- und Pflegedienste, Pflegedienstleistungsstatistik 2024.
  • Sozialministerium und Gesundheit Österreich GmbH: Pflegepersonalprognose bis 2050.
  • Parlament: Bürgerinitiative 23/BI – Ergänzung § 135 ASVG, Anerkennung der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege als Gesundheitsdiensteanbieter.
  • Schweiz: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 25a und Art. 41; Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 49 und Art. 51; Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 7a.
  • Bundesamt für Gesundheit (BAG): Krankenversicherung – Pflegeleistungen (Beiträge und Patientenbeteiligung).
  • Bundesamt für Statistik (BFS): Statistik der Hilfe und Pflege zu Hause 2024 – Anbietertypen, Klientenzahlen und Pflegestunden.

Ausführlich belegt im Strategiepapier Freiberufliche Fachpflege.

Fachpflege darf nicht zur Privatsache werden.

Wir prüfen derzeit in neun Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz, wie öffentliche Mittel in der mobilen Pflege vergeben werden – und wer dabei strukturell ausgeschlossen bleibt. Sind freiberufliche Pflegefachpersonen regulär eingebunden, endet diese Initiative.

PSÖ – Private Sozialwirtschaft ÖsterreichDamit Menschen wählen können, wer sie pflegt.

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