Anerkennung und Gebietszuordnung der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste auf dem Prüfstand
Die Initiative PSÖ prüft, ob die steirische Normkostenfinanzierung der Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste mit den beihilfenrechtlichen Vorgaben der EU im Einklang steht. Die Leistungen werden über vom Land anerkannte Trägerorganisationen mit bezirksweiser Versorgungszuordnung erbracht und überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Um offene Fragen zu klären, hat die Initiative PSÖ einen Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Ziel ist Transparenz darüber, wie öffentliche Mittel vergeben werden, wie die Gebietszuordnung zustande kommt und welche Kriterien für die Anerkennung neuer Anbieter gelten. Dahinter steht eine einfache Frage: Warum dürfen pflegebedürftige Menschen nicht selbst entscheiden, wer sie versorgt? Über den Fortgang informieren wir hier laufend – wie das Verfahren abläuft und was passiert, wenn Behörden nicht antworten, steht in den häufigen Fragen.
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