Förderung der mobilen Pflege auf dem Prüfstand
Prüfung der Landesförderung für mobile Pflege- und Betreuungsdienste (2026: 171,2 Mio. Euro an fünf Trägerorganisationen). IFG-Antrag beim Amt der NÖ Landesregierung eingebracht.
Zum IFG-VerfahrensstandEine Initiative von pflege network für die Freiberufliche Fachpflege in Österreich.
Wer eine Sachleistung bewilligt bekommt, bekommt auch den Anbieter zugewiesen. Wir prüfen deshalb, wie öffentliche Mittel in der mobilen Pflege vergeben werden: die Landesförderungen für Pflege- und Betreuungsdienste, die Rolle des Bundes bei Finanzierung und Aufsicht sowie die Vergabe von Einzelverträgen durch die Sozialversicherung. Es geht um die Frage, warum pflegebedürftige Menschen bei dieser Entscheidung nicht mitreden dürfen – und wer dabei strukturell ausgeschlossen bleibt. Hier dokumentieren wir den Verfahrensstand je Initiative. Wie das Verfahren funktioniert, ob Behörden antworten müssen und was passiert, wenn Unterlagen fehlen: FAQ zum IFG-Verfahren.
Prüfung der Landesförderung für mobile Pflege- und Betreuungsdienste (2026: 171,2 Mio. Euro an fünf Trägerorganisationen). IFG-Antrag beim Amt der NÖ Landesregierung eingebracht.
Zum IFG-VerfahrensstandPrüfung des Wiener Fördersystems der extramuralen Pflege und Betreuung, einschließlich der Finanzierung der FSW-eigenen Leistungserbringung. IFG-Anträge an FSW und Stadt Wien (MA 24) eingebracht; nach der Antwort der MA 24 wurde beim Magistrat die Erlassung eines Bescheids beantragt (§ 11 IFG).
Zum IFG-VerfahrensstandPrüfung der beihilfen- und vergaberechtlichen Konformität der Beauftragung der Mobilen Dienste (Hauskrankenpflege, Mobile Betreuung und Hilfe) im Auftrag der Regionalen Träger Sozialer Hilfe. IFG-Antrag beim Amt der Oö. Landesregierung eingebracht.
Zum IFG-VerfahrensstandPrüfung der beihilfenrechtlichen Konformität der Förderung der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste, die über einen bestehenden Kreis geförderter Trägervereine erbracht werden. IFG-Antrag beim Amt der Kärntner Landesregierung eingebracht; nach der teilweisen Beantwortung wurde die Erlassung eines Bescheids beantragt (§ 11 IFG).
Zum IFG-VerfahrensstandPrüfung der beihilfenrechtlichen Konformität des Salzburger Zuschusssystems für Hauskrankenpflege und Haushaltshilfe samt der Kriterien für die Zulassung zur Verrechnung des Landeszuschusses. IFG-Antrag beim Amt der Salzburger Landesregierung eingebracht.
Zum IFG-VerfahrensstandPrüfung der beihilfenrechtlichen Konformität der steirischen Normkostenfinanzierung der Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste, die über anerkannte Trägerorganisationen mit bezirksweiser Versorgungszuordnung erbracht werden. IFG-Antrag beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingebracht.
Zum IFG-VerfahrensstandPrüfung der beihilfenrechtlichen Konformität des bisherigen Fördersystems über anerkannte Trägerorganisationen sowie des neuen Pflegestützpunkt-Modells mit regionaler Betriebsführung. IFG-Antrag beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eingebracht.
Zum IFG-VerfahrensstandPrüfung der Rolle des Bundes bei der Finanzierung und Aufsicht der mobilen Pflege – Verwendung der Pflegefonds-Zweckzuschüsse, Berichtswesen zur Pflegevorsorge, Koordination der DAWI-Berichte und Aufsicht über die Vertragspraxis der ÖGK. IFG-Antrag beim Sozialministerium eingebracht.
Zum IFG-VerfahrensstandPrüfung der Vergabepraxis der Österreichischen Gesundheitskasse bei Einzelverträgen mit freiberuflichen Pflegefachpersonen (§ 151 ASVG) – insbesondere Kriterien, Verfahren und Zeitrahmen der Bedarfsprüfung. IFG-Antrag bei der ÖGK eingebracht.
Zum IFG-VerfahrensstandJeder eingebrachte Antrag auf Informationszugang im Volltext – mit Empfänger, Antragsdatum und der laufenden Antwortfrist. Die Detailseite dokumentiert den jeweiligen Verfahrensstand.
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Erklärt und erlebt: das Buurtzorg-Modell als Vorbild und Erfahrungsberichte aus der Praxis.
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Zum LeitfadenTransparenz einfordern ist der Anfang. Gemeinsam gestalten ist der nächste Schritt.
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